Die Mexikaner haben ihren Tequila, die Schotten ihren Whisky, wir haben unsere Obstbrände.
Sie sind Destillate unserer mitteleuropäischen Kultur und kulinarischen Tradition, zumindest hier in Süddeutschland,
so der vielfach ausgezeichnete Brenner Christoph Keller von der ehemaligen Stählemühle in einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin Brand Eins.
Das Abtrennen von Alkohol zu Genusszwecken aus einer vergorenen Obstmaische ist ein fast 300-jähriges Kulturgut des Schwarzwaldes und damit genauso alt wie die Schwarzwälder Kuckucksuhr.
Die heute als Klein- und Obstbrennereien bezeichneten Hausbrennereien entstanden ursprünglich als landwirtschaftliche Nebenbetriebe. Als sogenanntes Abfindungsbrennen erhielten diese seit 1887 als süddeutsches Sonderrecht die Möglichkeit, ihre Brenngeräte nicht unter zollamtlichen Verschluss stellen zu müssen. Zunächst hatten die Abfindungsbrennereien ein Brennrecht von 300 Litern Alkohol pro Jahr. Seit den 1920er-Jahren durften Abfindungsbrennereien nur noch mit einer Jahreserzeugung von 50 Litern Alkohol zugelassen werden. Allerdings existierten die 300-Liter-Brennereien weiter und konnten auch an andere Besitzer übergeben werden. Personen ohne Brenngerät, sogenannte Stoffbesitzer, erhielten die Möglichkeit, bis zu 50 Liter Alkohol im Kalenderjahr durch selbstgewonnene Obststoffe in Abfindungsbrennereien zu verarbeiten.
Im Jahr 1922 sorgte der Staat mit seinem Branntweinmonopol für eine fast 100-jährige sichere Einnahmequelle für Familien im ländlichen Raum. Er kaufte den Agraralkohol, von den damals ca. 21.000 Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzern, zu Garantiepreisen auf. Die Umwandlung von überschüssigem und vergärtem Obst zu Alkohol sicherte vielen Familien in schwierigen Zeiten den Lebensunterhalt.
Mit Ablauf des Jahres 2017 ist nach einer fast 100-jährigen Geschichte das deutsche Branntweinmonopol zu Ende gegangen. Als Folge einer von der Europäischen Union initiierten Abschaffung des Branntweinmonopols wurden 2018 auch die Abfindungsbrennereien auf eine neue Basis gestellt. Sie werden seitdem bundesweit zugelassen, die Voraussetzungen für eine Erlaubnis sind normiert, die Ablieferung an den Staat wurde abgeschafft und die Alkoholherstellung unter Steueraussetzung als Option eingeführt.
Rund 18.000 registrierte Abfindungsbrennereien und 80.000 sogenannte Stoffbesitzer gibt es heute noch in Baden-Württemberg.

